10.12.2019, 23:11 Uhr

Zu den Fraktionen im Gemeinderat
Gemeinderatskolumne

Diese Woche gab es eine Entscheidung im Gemeinderat, die diese Kolumne betrifft. Wir hatten zu entscheiden, ob wie bisher hier nur die Fraktionen über ihren Standpunkt schreiben dürfen, oder ob dies auch fraktionslosen Gemeinderät/inn/en zugestanden werden sollte. Die Beschränkung auf Fraktionen schien manchen willkürlich, weshalb es einen Antrag gab, das zu ändern. Alle im Gemeinderat vertretenen politischen Strömungen sollten dieses Sprachrohr nutzen können.

Das klingt vordergründig gerecht. Näher bedacht verkehrt sich das Gerechtigkeitsargument aber ins Gegenteil: Denn tatsächlich wären damit Einzelpersonen, was die Möglichkeiten angeht, sich zu erklären, de facto besser gestellt worden als die anderen Gemeinderätinnen und -räte, die Mitglieder von Fraktionen sind und dieses Recht auf autonome Verlautbarungen im offiziellen Organ der Gemeinde nicht haben, weil sie Texte, die im Namen der Fraktion veröffentlicht werden, stets auch mit der ganzen Fraktion abstimmen müssen. Eine solche Ungleichbehandlung aber würde der Kommunalpolitik nicht gut tun und wäre für die Balance im Gemeinderat schädlicher, als es der status quo ist. Das ist übrigens auch der Standpunkt des Verwaltungsgerichtshofs, der in einem identischen Fall entschieden hat, dass es nicht verfassungswidrig ist, Fraktionen größere Befugnisse einzuräumen als Abgeordneten von politischen Splittergruppen.

Die verfassungsmäßigen Grundlagen der politischen Arbeit, die sich bei uns in 70 Jahren bewährt haben, sind voller Regelungen, die bestimmte Privilegien an bestimmte Konstellationen knüpfen. Einzelne Bürger dürfen wählen und Anfragen an die Verwaltungen stellen, aber sie dürfen nicht im Parlament abstimmen. Dies dürfen nur gewählte Mitglieder der Parlamente, wogegen das Recht, Anträge zu stellen oder Positionen im Ältestenrat oder im Vorstand von Ausschüssen zu besetzen, an den Fraktionsstatus gebunden ist. Und nur eine Mehrheit der Abgeordneten hat gemeinsam die Befugnis, Gesetze zu beschließen. Diese fein abgestimmte bedingte Hierarchie der Privilegien ist für das Funktionieren der parlamentarischen Demokratie notwendig. Wären wir davon abgewichen, hätten wir also eine Tür geöffnet, die die Gerichte nicht öffnen wollten. Und auch der Mössinger Gemeinderat hat entschieden, diese Tür geschlossen zu halten.

Das ist explizit, darauf haben auch diejenigen, die diesen Antrag abgelehnt haben, ausdrücklich hinhewiesen, keine Diskreditierung der Antragstellerin. Es war aber auch kein brutaler Durchmarsch der Mächtigen, um ihre Macht zu zementieren. Es war, nach offener Diskussion, eine im Einklang mit der Verfassung stehende Entscheidung einer Mehrheit quer durch die Fraktionen. Die aktuelle Regelung ist auch nicht undemokratisch, weil sie nicht die Chancengleichheit bei Wahlen untergräbt. Denn in den letzten 3 Monaten vor Wahlen gilt eine Karenzzeit, in der diese Amtsblattkolumne für alle geschlossen ist. Das beschneidet die Freiheit der Fraktionen, im Wahlkampf gegenüber kleinen Listen zu punkten, und sorgt so vor Wahlen für gleiche Startbedingungen für alle. Wie bisher hängt als die Chance jeder Liste, mit Fraktionsstärke in den Gemeinderat einzuziehen, vom Wahlergebnis ab und damit von der politischen Ausrichtung und von der Überzeugungskraft der Persönlichkeiten auf der Liste.

Die CDU-Fraktion wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern in dieser schwierigen Zeit dennoch besinnliche Adventswochen und ein glückliches Weihnachtsfest!


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